Die aufgeführten Leistungen und Pauschalsätze stellen lediglich einen Auszug dar
Dieses ausführliche Gutachten ist notwendig sollten Sie dies für juristische Auseinandersetzungen, für Verkehrswertermittlung bei Finanzämtern und anderen Steuerbehörden, im Erb-, Verkaufsfall oder bei Beleihungen benötigen.
Für eine Verkehrswertermittlung wird mindestens ein Ortstermin vereinbart, während dessen die Immobilie, das Grundstück und alle zum Bewertungsobjekt relevanten Nebengebäude in Augenschein
genommen werden. Auch vermietete Gebäudeteile müssen zugänglich gemacht werden.
Das Baujahr und der Bauzustand werden schriftlich und im Bild dokumentiert. Der Auftraggeber hält für den Sachverständigen alle für ein Gutachten notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge,
Zeichnungen, die Hausakte, möglicherweise Rechnungen von Modernisierungen und Sanierungen bereit. Für Fragen zum Bewertungsobjekt ist mindestens ein Ansprechpartner während des Ortstermins
anwesend.
Kontaktaufnahme und Informationseinholung bei den zuständigen Ämtern und Behörden übernimmt der Sachverständige.
Das Verkehrswertermittlungsgutachten erfolgt anschließend nach allen Regeln der Verkehrswertberechnung. Es werden immer zwei Ausfertigungen erstellt, eines für den Auftraggeber und eines für das
Archiv des Sachverständigen.
Das Gutachten ist ausschließlich mit der Originalunterschrift gültig. Vervielfältigungen unterliegen dem Urheberschutz und sind nicht zugelassen. Weitere Ausdrucke der Bewertungen können bestellt
werden.
Gerichtliche Gutachten (Beweissicherungsgutachten) werden nach den Grundsätzen des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz vom 1. Juli 2004) nach Aufwand abgerechnet.
Kosten bitte anfragen
Vereinfachte Verkehrswertermittlungsgutachten sind im rechnerischen Ergebnis deckungsgleich mit einem Verkehrswertermittlungsgutachten nach dekra-Zertifizierung, jedoch sind sie in ihrem Umfang meist deutlich kleiner und damit kostengünstiger.
Für ein vereinfachte Verkehrswertermittlungsgutachten wird mindestens ein Ortstermin vereinbart, während dessen die Immobilie, das Grundstück und alle zum Bewertungsobjekt relevanten Nebengebäude
in Augenschein genommen werden. Auch vermietete Gebäudeteile müssen zugänglich gemacht werden.
Das Baujahr und der Bauzustand werden schriftlich und im Bild dokumentiert. Der Auftraggeber hält für den Sachverständigen alle für ein Gutachten notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge,
Zeichnungen, die Hausakte, möglicherweise Rechnungen von Modernisierungen und Sanierungen bereit. Für Fragen zum Bewertungsobjekt ist mindestens ein Ansprechpartner während des Ortstermins
anwesend.
Kontaktaufnahme und Informationseinholung bei den zuständigen Ämtern und Behörden übernimmt der Sachverständige.
Das vereinfachte Verkehrswertermittlungsgutachten erfolgt anschließend nach allen Regeln der Verkehrswertberechnung. Es werden immer zwei Ausfertigungen erstellt, eines für den Auftraggeber und
eines für das Archiv des Sachverständigen.
Das Gutachten ist ausschließlich mit der Originalunterschrift gültig. Vervielfältigungen unterliegen dem Urheberschutz und sind nicht zugelassen. Weitere Ausdrucke des vereinfachten
Verkehrswertermittlungsgutachtens können bestellt werden.
Die Abrechnung kann ausschließlich über Aufwand erfolgen. Hierfür werden die notwendigen Stunden überschlagen und für das Angebot zugrunde
gelegt:
Sachverständigenstundensatz, zuzüglich Druckkosten – Berechnung nach jeweiligem Aufwand
***beachte Hinweis, siehe unten
Eine Kaufpreisermittlung wird exakt nach dem Verfahren einer Verkehrswertermittlung berechnet. Allerdings wird dem Auftraggeber hierzu nur ein Ausschnitt der wichtigen rechnerischen und schriftlichen Ausführungen zur Verfügung gestellt. Der ermittelte Wert wird unabhängig und verlässlich berechnet.
Pauschalbetrag:
Eigentumswohnung bis 75 qm 700 € netto ohne Nebenkosten
Eigentumswohnung ab 75 qm 900 € netto ohne Nebenkosten
Haus bis 100 qm 1.100 € netto ohne Nebenkosten
Haus ab 100 qm 1.300 € netto ohne Nebenkosten
Mehrfamilienhäuser, Gewerbe oder Mischnutzung - nach Vereinbarung
***beachte Hinweis, siehe unten
Ich führe Ihnen die möglichen Kosten für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten auf, die Ihnen eine Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit der Immobilie und eine Basis zur Entscheidung
möglich macht.
Ausdrücklich ist hierbei zu beachten, dass dies KEINE Kostenschätzung im Sinne der DIN 276 darstellt. Für eine Kostenschätzung wäre eine Vorplanung notwendig.
Die Abrechnung kann ausschließlich über Aufwand erfolgen. Hierfür werden die notwendigen Stunden überschlagen und für das Angebot zugrunde gelegt:
Sachverständigenstundensatz – Berechnung nach jeweiligem Aufwand
***beachte Hinweis, siehe unten
Bei weiterer Inanspruchnahme fallen gesonderte Kosten nach Zeit und Aufwand gemäß dem Sachverständigenstundensatz an sowie Nebenkosten, wie Schreib- und Druckkosten, Fahrtkosten und Kosten für
Geräteeinsatz und Untersuchen etc.
Für alle Pauschalsätze gilt:
Für alle Pauschalsätze gilt:
Alle Kostenangaben sind netto, zusätzlich sind 7 % für Nebenkosten und die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 19 % abzurechnen. Gegebenenfalls fallen Fahrtkosten an.
Die o.g. Kosten dienen nur als Übersicht. Rechtsverbindlich sind ausschließlich meine Angebote, die grundsätzlich kostenfrei erstellt werden. Sollten jedoch für ein Angebot, Ortstermine und Objektbesichtigungen nötig sein, sind diese nach dem angegebenen Stundensatz abzurechnen.
Honorarforderungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Gerichtsstand ist Solingen
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