Die aufgeführten Leistungen und Pauschalsätze stellen lediglich einen Auszug dar
Ich begehe mit Ihnen gemeinsam das Objekt und
protokolliere mögliche Baumängel und/oder -schäden. Soweit beim ersten Ortstermin möglich, können Ursachen analysiert oder eingegrenzt werden. Es wird im Anschluss ein schriftliches Baumangel- /
Bauschadensgutachten erstellt. Nach Absprache kann es auch bei der mündlichen Beratung bleiben. Dies geben Sie bitte während des Ortstermins an. Sollten Sie darüberhinaus einen Kostenrahmen für
Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten wünschen, der Ihnen eine Basis zur Entscheidung oder zur Vorlage an Dritte möglich macht, erstelle ich Ihnen diesen ebenso.
Ausdrücklich ist hierbei zu beachten, dass dies KEINE Kostenschätzung im Sinne der DIN 276 darstellt. Für eine Kostenschätzung wäre eine Vorplanung notwendig.
Die Abrechnung kann ausschließlich über Aufwand erfolgen. Im Nachfolgenden werden die notwendigen Stunden überschlagen und für das Angebot zugrunde gelegt:
Sachverständigenstundensatz – Berechnung nach jeweiligem Aufwand
***beachte Hinweis, siehe unten
Ich begehe gemeinsam mit Ihnen das Objekt und weise
dabei ausführlich mündlich auf den objektiv beurteilten Zustand Ihres Objektes hin, gebe Hinweise zu eventuellen Schadensbildern, gebe Ihnen weiter Hinweise auf mögliche Schwachstellen und/oder
bauliche Maßnahmen, die in näherer Zukunft auf Sie zukommen können. Natürlich beantworte ich währenddessen Ihre Fragen.
Im Pauschalhonorar beinhalteter Zeitaufwand: ca. 1,5 Stunden Vorort, sowie die Zeit meiner vor- und Nachbereitung, Einlesen in die Unterlagen, Grundlagenermittlung zum begehenden Objekt.
Erheblicher Mehraufwand darüber hinaus wird nach dem u.g. „Sachverständigen-Zeithonorar“ abgerechnet.
Im Pauschalhonorar beinhaltete Leistungen:
Ich vergleiche die angebotenen Angaben des Verkäufers/Maklers mit der Realität. Das Augenmerk liegt auf dem allgemeinen Zustand der Immobilie, optische und technische Einschätzung der Substanz,
Mündliche Hinweise auf Sanierungsbedarf und/oder auf Mängel, sowie Antworten auf Ihre Fragen bezüglich An- und Umbaumöglichkeiten. Es können nur sichtbare Mängel und Schäden, die durch
zerstörungsfreie Untersuchungen erkennbar sind, in die Einschätzung einbezogen werden.
Im Pauschalhonorar nicht beinhaltete Leistungen:
auf Wunsch und mit den in der letzten Spalte aufgeführten Mehrkosten erhalten Sie auch ein schriftliches Protokoll in Form einer handschriftlich ausgefüllten Excel-Datei, mit der Sie mit dem
Verkäufer/Makler in Kontakt und in Preisverhandlungen treten können. Wird ein ausführliches und gedrucktes schriftliches Protokoll gewünscht, wird dieses zusätzlich
nach Aufwand abgerechnet.
Pauschalsätze:
ohne schriftliches Protokoll
Wohnung bis 75 qm - 325€ netto ohne Nebenkosten
Wohnung ab 75 qm - 375 € netto ohne Nebenkosten
Haus bis 100 qm - 425 € netto ohne Nebenkosten
Haus ab 100 qm - 475 € netto ohne Nebenkosten
(Wird ein ausführliches Protokoll gewünscht, wird dieses nach Aufwand abgerechnet)
Mehrfamilienhäuser, Gewerbe oder Mischnutzung - nach Vereinbarung
***beachte Hinweis, siehe unten
Zusätzlich buchbar ist die überschlägige Ermittlung des Verkaufs- oder Kaufpreises und/oder die Ermittlung eines groben Kostenrahmens zur Wirtschaftslichkeitsbetrachtung bei Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten nach Aufwand.
Ich vermittle im Verschicherungsschadensfall zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und manage und koordiniere mit meiner tatkräftigen Unterstützung und mit meinem Wissen um das
anzuwendende Versicherungsrecht die Wiederherstellungsarbeiten.
Ist man als Eigentümer, Vermieter oder als Mieter beispielsweise mit einem Leitungsschaden belastet, ist der Laie oft vollkommen überfordert, diesen mit der Versicherung technisch und organisatorisch
abzuwickeln.
Wussten Sie?!
● Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, durch Sofortmaßnahmen den Schaden zu begrenzen und weitere Folgeschäden zu vermeiden
● Der Versicherungsnehmer ist in der Pflicht, den Schaden der Versicherung gegenüber nachzuweisen und zu dokumentieren
● Der Versicherungsnehmer wird um seine Einwilligung gebeten, die Maßnahmen und den Umfang der Arbeiten, die der Sachverständige als Wiederherstellungsarbeiten festlegt, zu bestätigen
● Der Sachverständige der Versicherung ist nicht für die Koordination der Wiederherstellungsarbeiten zuständig. Es ist Aufgabe des Versicherungsnehmers
● Der Versicherungsnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Wiederherstellungsarbeiten zu koordinieren und Arbeiten als ordnungsgemäß abzunehmen
● Der Versicherungsnehmer hat ab einem gewissen Umfang der Wiederherstellungsarbeiten, in der Regel 50.000 € Schadenssumme, Anspruch auf eine Bauleitung
Das Management bei Versicherungsschäden kann ausschließlich nach Aufwand abgerechnet werden. Hierfür werden die notwendigen Stunden überschlagen und für das Angebot zugrunde gelegt.
***beachte Hinweis, siehe unten
Bei weiterer Inanspruchnahme fallen gesonderte Kosten nach Zeit und Aufwand gemäß dem Sachverständigenstundensatz an sowie Nebenkosten, wie Schreib- und Druckkosten, Fahrtkosten und Kosten für
Geräteeinsatz und Untersuchen etc.
Für alle Pauschalsätze gilt:
Alle Kostenangaben sind netto, zusätzlich sind 7 % für Nebenkosten und die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 19 % abzurechnen. Gegebenenfalls fallen Fahrtkosten an.
Die o.g. Kosten dienen nur als Übersicht. Rechtsverbindlich sind ausschließlich meine Angebote, die grundsätzlich kostenfrei erstellt werden. Sollten jedoch für ein Angebot, Ortstermine und Objektbesichtigungen nötig sein, sind diese nach dem angegebenen Stundensatz abzurechnen.
Honorarforderungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Gerichtsstand ist Solingen
Lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot erstellen