Jedes Haus, jedes Gebäude, jede Gewerbeimmobilie ist so individuell, dass sich ihr Wert niemals pauschal aussagen ließe. Ein Wertermittlungsgutachten ist das Ergebnis sehr vieler Einzelwerte, gutachterlicher Einschätzungen, langjähriger Erfahrungen und das verlässliche Wissen um die jeweils aktuellen rechtlichen Bewertungsgrundlagen.
Ausschließlich Bewertungen mit ausführlicher Ortsbegehung und Inaugenscheinnahme, allen erforderlichen Plänen und Unterlagen, den Auskünften der zuständigen Ämter und Behörden und mit den Berechnungen nach den aktuell gültigen Sachwertrichtlinien, Richtlinien zum Ertragswertverfahren oder über den Vergleichswert sind seriöse, aussagekräftige und verlässliche Wertermittlungsgutachten. Diese Gutachten halten dann auch Stand, wenn sie mit einem Gegengutachten konfrontiert werden, wenn es Behörden, Ämtern oder Gerichten vorgelegt werden.
Wie umfangreich und ausführlich das jeweilige Wertermittlungsgutachten aussehen muss, ist abhängig von dem notwendigen Zweck. Hier berate ich Sie gerne, um Ihnen unnötige Kosten zu sparen und dabei ein ausreichendes Gutachten zu garantieren.