Die aufgeführten Leistungen und Pauschalsätze stellen lediglich einen Auszug dar
Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie ist verbunden mit vielen individuellen Vorstellungen, gehört angepasst an örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten und meist an ganz klaren finanzielllen Rahmenbedingungen. Dies muss bei einem Neubau für jeden maßgeschneidert sein und gut geplant. Hier bringe ich mich mit Ruhe, Zeit und vor allem mit dem notwendigen Know-how und meiner Erfahrungen für Sie ein.
Geht es jedoch um einen Um- oder Anbau oder um die Sanierung einer Bestandsimmobilie, dann ist dieses enge Miteinander von Bauherrschaft, dem beteiligten Handwerkern und mit besonders wichtig und eng. Neben meiner großen Liebe zum alten Baubestand, seines Erhalts, zur Auseinandersetzung mit dem Nichtalltäglichen und der Herausforderung sowohl den alten Charme zu bewahren, als auch die neue Technik sinnvoll zu installieren und nutzen, habe ich das Team, auf dessen Wissen ich jederzeit zugreifen kann, um das Bestmögliche zu realisieren.
Ich plane, konzipiere und leite fachlich-erfahren und sachverständig die Arbeiten an Ihrem Objekt gemeinsam mit Ihnen während der gesamten Bauphase.
Dies geschieht, wenn wir gemeinsam und ausführlich den Ist-Stand und Ihren Wunsch abgeglichen und abgestimmt haben.
Ich prüfe alle Vorgaben auf ihre Durchführbarkeit, berate Sie und helfe bei der Suche nach geeigneten Handwerkern. In der Regel sollten 3 Betriebe je Gewerk angefragt werden und verglichen werden,
ehe eine Beauftragung erfolgt.
Nach der Vergabe betreue ich die Bauarbeiten, stehe Ihnen und den Handwerkern mit Ortsterminen , telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Augenmerk liegt auf der Ausführungen vor Ort, optische und
technische Einschätzung, Einhaltung von Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein besonderes Augenmerk richte ich auf neuralgische Bauteile und Bauteilanschlüsse.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Ich leite die Umbauarbeiten an Ihrem Objekt gemeinsam mit Ihnen während der gesamten Bauphase.
In einem ersten ausführlichen Gespräch beschreiben Sie mir Ihre Vorstellungen und Wünsche zum Umbau, der Sanierung oder Modernisierung Ihres Projekts, geben mir Ihre finanziellen Rahmenbedingungen
und die zeitlichen Vorstellungen.
Ich prüfe diese Vorgaben auf ihre Durchführbarkeit, berate Sie und helfe bei der Suche nach geeigneten Handwerkern. In der Regel sollten 3 Betriebe je Gewerk angefragt werden und verglichen werden,
ehe eine Beauftragung erfolgt.
Nach der Vergabe betreue ich die Umbauarbeiten, stehe Ihnen und den Handwerkern mit Ortsterminen , telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Augenmerk liegt auf der Ausführungen vor Ort, optische
und technische Einschätzung, Einhaltung von Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein besonderes Augenmerk richte ich auf neuralgische Bauteile und Bauteilanschlüsse.
Sollten Zeichnungen oder Leistungsverzeichnisse zu erstellen sein, werden diese gesondert über den Sachverständigenstundensatz abgerechnet.
Der Pauschalbetrag ergibt sich je nach Aufwand aus 9,0% bis 11,0% der Brutto-Baukosten
(dies sind die Kosten der DIN 276-1 aus den Kostengruppen 300 und 400,
häufig entsprechen diese der Addition der Handwerkerrechnungen)
***beachte Hinweis, siehe unten
Ich berate Sie persönlich und individuell in der Planungs- und Genehmigungsphase und begleite gemeinsam mit Ihnen Ihr Objekt in der Bauphase.
Das Augenmerk liegt auf der Ausführung nach Konstruktionszeichnungen, dem allgemeinen Zustand der Immobilie, optische und technische Einschätzung der Substanz, Hinweise auf mögliche Mängel/Schäden
oder nicht fachgerechte Ausführungen.
Ich prüfe, ob die Bauausführung den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baubeschreibung entsprechen. Ein besonderes Augenmerk richte ich auf neuralgische Bauteile
und Bauteilanschlüsse. Gerne kann ich für Sie und in Ihrem Sinne auf meine Partner aus meinem KompetenzTeam RheinBerg - KompetenzZentrum Gebäude Technik&Wert zurückgreifen und damit weitere
Kompetenzen einbinden.
Ich stelle für Sie und gegebenenfalls auch die Beteiligten am Bau einen zusätzlichen Ansprechpartner dar, ohne jedoch in den Wirkungskreis der verantwortlich Agierenden einzugreifen, ohne die
Architekten, Ingenieure und Bauleiter aus ihrer Verantwortung zu entlassen und selbstverständlich immer mit Ihrer Kenntnis.
Nach jeder Begehung kann auf Wunsch, Beauftragung und gesonderter Berechnung ein kurzer Mängelbericht erstellt werden. Dieser enthält gutachterliche Feststellungen und
wichtige Details – teilweise und falls erforderlich mit Fotos. Die Mängel werden in einer Liste handschriftlich dokumentiert.
Sofern es der Baufortschritt zulässt, können diese sofort behoben werden. Im Zuge der folgenden Begehung kann die Mängelbeseitigung kontrolliert werden. Damit werden Qualitätsprobleme rechtzeitig
erkannt, Schäden vermieden. Mängel oder Schwachstellen, die nicht beseitigt wurden, bleiben dokumentiert.
HINWEIS: Eine Technische Bau-, Umbau-, Sanierungsbegleitung ersetzt nicht die Bauleitung / Objektüberwachung laut HOAI.
Das Pauschalhonorar ergibt sich je nach Aufwand aus 1,0% bis 1,5% der Brutto-
Baukosten (dies sind die Kosten der DIN 276-1 aus den Kostengruppen 300 und 400,
häufig entsprechen diese den Hausbaukosten des schlüsselfertigen Hauses, dem Hauspreis
Ihres Bauträgers oder bestehen aus der Summe der Handwerkerrechnungen)
Im Pauschalhonorar beinhaltete Leistungen:
Bis zu 6 Ortstermine (Zeitaufwand jeweils bis ca. 1,5 Stunden) können wie folgt vereinbart werden
• 1-2 Ortstermine z.B. während der Rohbauausführungen
• 1-2 Ortstermine z.B während der Installationsausführungen
• 1-2 Ortstermine z.B während der Ausbauausführungen
• Unterstützung z.B. während der technischen Abnahmen, z.B. Rohbau-, Zwischen-
und Endabnahmen
• Fragen und Antworten per Telefon, Mails jederzeit während der Bauphase
• für die schnelle Kommunikation, z.B. bei Zwischenfragen, Terminabsprachen o.ä.
können wir gerne eine WhatsApp-Gruppe bilden.
• gegebenenfalls werden Teilrechnungen gestellt
Im Pauschalhonorar nicht beinhaltete Leistungen:
• Mehraufwand weiterer Ortstermine und/oder schriftliche Ausführungen/gutachterliche Stellungnahmen werden nach dem u.g. „Sachverständigen-Zeithonorar“ abgerechnet.
***beachte Hinweis, siehe unten
Das Augenmerk liegt auf der Ausführung nach Konstruktionszeichnungen und die allgemeinen Ausführungen vor Ort, optische und technische Einschätzung, Hinweise auf mögliche Mängel oder nicht
fachgerechte Ausführungen.
Ich prüfe, ob die Bauausführung den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baubeschreibung entsprechen. Ein besonderes Augenmerk richte ich auf neuralgische Bauteile
und Bauteilanschlüsse.
Zeitaufwand 1,5 Stunden.
Nach der Begehung wird falls nötig ein kurzer Mängelbericht erstellt. Dieser enthält gutachterliche Feststellungen und wichtige Details – teilweise und falls erforderlich mit Fotos. Die Mängel werden
in einer Liste dokumentiert.
Der Pauschalbetrag ergibt sich je nach Aufwand aus 0,2% bis 0,3% der
Brutto-
Baukosten (dies sind die Kosten der DIN 276-1 aus den Kostengruppen 300 und 400,
häufig entsprechen diese der Addition der Handwerkerrechnungen)
Bei Wohnungseigentum:
Im Falle aller beauftragten Neubauabnahmen eines Objekts und im Fall der zusätzlich beauftragten Abnahme des dazugehörigen Gemeinschaftseigentum, ergibt sich ein Pauschalbetrag je nach Aufwand aus
0,3‰ bis 0,4‰ der unter Neubauabnahme veranschlagten Baukosten.
(dies sind die Kosten der DIN 276-1 aus den Kostengruppen 300 und 400,
häufig entsprechen diese den Hausbaukosten des schlüsselfertigen Hauses oder der Wohnung
***beachte Hinweis, siehe unten
Bei weiterer Inanspruchnahme fallen gesonderte Kosten nach Zeit und Aufwand gemäß dem Sachverständigenstundensatz an sowie Nebenkosten, wie Schreib- und Druckkosten, Fahrtkosten und Kosten für
Geräteeinsatz und Untersuchen etc.
Für alle Pauschalsätze gilt:
Für alle Pauschalsätze gilt:
Alle Kostenangaben sind netto, zusätzlich sind 5 % für Nebenkosten und die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 19 % abzurechnen. Gegebenenfalls fallen Fahrtkosten an.
Die o.g. Kosten dienen nur als Übersicht. Rechtsverbindlich sind ausschließlich meine Angebote, die grundsätzlich kostenfrei erstellt werden. Sollten jedoch für ein Angebot, Ortstermine und Objektbesichtigungen nötig sein, sind diese nach dem angegebenen Stundensatz abzurechnen.
Honorarforderungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Gerichtsstand ist Solingen
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